1.) Dem Zweckverband gehören an:
Nidda, Ranstadt, Florstadt, Niddatal, Wöllstadt, Karben, Bad Vilbel und der
Wetteraukreis.
2.) Vertreter in den Gremien (siehe Anlage)
3.) Verbandsvorsitzender: Guido Rahn (Karben)
1. Stellvertreter: Alfons Götz (Wöllstadt)
2. Stellvertreter: Bardo Bayer (Wetteraukreis)
Vorsitzender der Verbandsversammlung: Dr. Thomas
Stöhr (Bad Vilbel)
4.) Geschäftsstelle: siehe oben.
5.) Gründungsdatum des ZV: 22. August 2007
6.) Aufgaben des ZV :
Aus der Satzung: § 4 Aufgaben,
Befugnisse
Der Zweckverband hat die Aufgabe, den
"Regionalpark Niddaradweg" gemäß § 3 als
Regionalparkprojekt zu erschließen, zu unterhalten und der Bevölkerung
zugänglich zu machen. Die Zuständigkeit des Zweckverbands erstreckt
sich insoweit auf die erforderlichen Gesamtmaßnahmen zur Realisierung
und einer späteren notwendigen Grunderneuerung eines attraktiven und
einheitlich gestalteten Radweges mit seinen dazugehörigen
Einrichtungen. Für Kleinreparaturen, Ausbesserungsmaßnahmen, Wartung
der Beschilderung, für die Sauberkeit sowie für die
Verkehrssicherungspflichten bleiben die Mitglieder bezogen auf ihren
gemarkungsmäßigen Streckenabschnitt weiterhin zuständig. Alle
Mitglieder verpflichten sich diesbezüglich den Radweg verkehrssicher,
attraktiv und entsprechend den Vorgaben des Regionalparkkonzeptes zu
unterhalten.
Weiterhin hat er die Aufgabe, geeignete Strecken
entlang der Nidda für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr zu errichten
und zu unterhalten. Das kann auch unter Einbindung landwirtschaftlich
genutzter Wege erfolgen.
Der Zweckverband kann auf und neben dem
Verbandsgebiet auch weitere Einrichtungen unterhalten, wenn sie dem
gemeinsamen Verbandszweck dienlich sind. Die Erstellung solcher
Einrichtungen bedarf der Zustimmung zwei Drittel der satzungsgemäßen
Zahl der Verbandsvertreter.
Die gesetzliche Planungskompetenzen der
Verbandsmitglieder im Verbandsgebiet bleiben unberührt.